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<blockquote data-quote="Joaquin" data-source="post: 135718" data-attributes="member: 1"><p>Also wenn sie keine Papiere mehr hat und du diese auch nicht mehr einsehen kannst, dann kannst du ja auch nicht wissen, ob sie hier einen zusätzlichen Vertrag abgeschlossen hat oder welche Kündigungsoptionen sie unterzeichnet hat. Es ist auch nicht die Aufgabe oder Pflicht des Anbieters, dem Kunden zu sagen, welche Verträge er zu kündigen hat, denn dieser kann ja nicht wissen, ob der Kunde nur den einen oder alle zusammen kündigen möchte. Anders wäre es sicherlich, wenn der Kunde explizit danach fragt oder deutlich erkennbar angibt, dass er aus allen Verträgen aussteigen will und man ihm dann nicht diese Informationen gibt. Aber in der Regel sollte man eine derartige Kündigung auch so allgemein fassen, dass man ohne wenn und aber, alle Leistungen beim Anbieter kündigt. Auch sollte man alle Papiere wegen derartigen Dingen, noch ein paar Jahre aufheben, von der Kündigung eine Kopie anfertigen, ebenfalls aufheben und per Einschreiben, am besten mit Rückschein verschicken.</p><p></p><p>Ich kann zwar deinen Ärger verstehen, aber so wie es ausschaut liegt der Fehler bei deiner Schwiegermutter.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Joaquin, post: 135718, member: 1"] Also wenn sie keine Papiere mehr hat und du diese auch nicht mehr einsehen kannst, dann kannst du ja auch nicht wissen, ob sie hier einen zusätzlichen Vertrag abgeschlossen hat oder welche Kündigungsoptionen sie unterzeichnet hat. Es ist auch nicht die Aufgabe oder Pflicht des Anbieters, dem Kunden zu sagen, welche Verträge er zu kündigen hat, denn dieser kann ja nicht wissen, ob der Kunde nur den einen oder alle zusammen kündigen möchte. Anders wäre es sicherlich, wenn der Kunde explizit danach fragt oder deutlich erkennbar angibt, dass er aus allen Verträgen aussteigen will und man ihm dann nicht diese Informationen gibt. Aber in der Regel sollte man eine derartige Kündigung auch so allgemein fassen, dass man ohne wenn und aber, alle Leistungen beim Anbieter kündigt. Auch sollte man alle Papiere wegen derartigen Dingen, noch ein paar Jahre aufheben, von der Kündigung eine Kopie anfertigen, ebenfalls aufheben und per Einschreiben, am besten mit Rückschein verschicken. Ich kann zwar deinen Ärger verstehen, aber so wie es ausschaut liegt der Fehler bei deiner Schwiegermutter. [/QUOTE]
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