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1&1 Kündigung wegen Null Kulanz und purer Abzocke
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<blockquote data-quote="1&amp;1Geprellter" data-source="post: 33503"><p><strong>AW: 1&1 Kündigung wegen Null Kulanz und purer Abzocke</strong></p><p></p><p>Für die, die sich mit Schreiben schwer tun: Real-Beispiel für Internet –User: 5. Mai XXXX</p><p>Zuständig : Für die Internet – User: Zuständig für Beschwerden über unseriöse kfm. Gebahren ist: Gewerbeaufsichts amt 56068 Koblenz,</p><p>Tel-0261-120-302+ Telefax:0261-120-2200+</p><p>[Man kennt dort die Fa. "sehr gut", obgleich ja dort ein paar tausend verwaltet werden !!!] Des weiteren empfehle ich, Eure Fälle an die Medien zu geben, in Bayern z.B. die Sendung „Zündfunk“- usw.;</p><p>An B I D AG</p><p>Bayer. Inkasso-Dienst [u.a. für 1&1 AG]Per Telefax an -09561- 8060-803</p><p>Postfach 1341 Weichengereuth 26</p><p>94403 Coburg 96450 Coburg</p><p></p><p>Betrifft: Inkasso-Nr.: …………….. 1&1 Kd-Nr. …………….</p><p>Ihr Forderung im Betrage von 84,47 Euro im Auftrage der 1&1 AG</p><p>Hauptforderung: 29, 09 Euro</p><p>Gesamtforderung: 84,47 Euro</p><p>W I D E R S P R U C H</p><p>Zu obiger Forderung teile ich Ihnen mit, dass ich dieser widerspreche- ebenso, wie Ihrem Auftraggeber, der 1&1 AG; Das Delegieren der 1&1 AG an ein Inkassobüro ist völlig überflüssig; ich habe Ihrem Auftraggeber (1&1 AG) klipp und klar gesagt, dass solche Spielchen, “..für eine Kündigung muss primär ein Formblatt von 1&1..“ und “….ein Zusatzformular von 1&1 ausgefüllt werden“ bei mir nicht verfängt;</p><p>In der gesamten BRD sind formlose Kündigungen und dazu per Telefax rechtsverbindlich – in dieser KAtegorie- nur bei 1&1 plötzlich nicht !</p><p>Eine Verhandlung dieses Streitfalles erfolgt von mir erst recht nicht über ein Inkassobüro! Ich führe den Streit nur mit 1&1 und zwar notfalls bei Gericht weiter und nicht mit Ihnen, dem BID !</p><p>Grund des Streites:</p><p>Die Forderung Ihres Auftraggebers, der 1& 1 AG, ist unberechtigt, denn:</p><p>Es wurde rechtzeitig, d.h. am</p><p>1) 24.Nov.XXXX der Vertrag per Telefax gekündigt zum 5.2.XXXX. Die 2 Monatsfrist wurde eingehalten;</p><p>2) 16.12.XX wurde zusätzlich per Einschreiben gekündigt; Der Vertrag wurde also zweimal gekündigt (Per Telefax und per Einschreiben) ;</p><p>3) Bezüglich des Nichtgeltenlassens einer Kündigung per Telefax wird auf die gängige Rechtssprechung der letzten 10 Jahre verwiesen, wonach Telefaxe genügend grafische Validität beinhalten für Kündigungen in dieser Kategorie; Die “Sorge“, ein Unbefugter könnte missbräuchlich – entgegen dem Sinne des Vertragspartners, hier also entgegen meinem Sinne- per Telefax kündigen, ist derart absurd, dass diese zu verwerfen ist.</p><p>Sie ist von der Fa. 1&1 an den sprichwörtlichen Haaren herbei gezogen.</p><p>Hier geht es offenbar ausschliesslich um den Versuch, eine Kündigung mit formalistischen Spitzfindigkeiten zu vereiteln, um Kunden noch länger abzuzocken;</p><p>Die gleiche Erfahrung nebst anderen unseriösen kfm. Praktiken, haben offenbar hunderte Kunden mit 1&1 gemacht, wie ich es inzwischen aus Beschwerden im Internet nachlesen konnte;</p><p>Diese (Bisher ca. 74 ähnliche Fälle gefunden) werde ich dem Gericht als Zeugen aufbieten!</p><p>Es wird Zeit, dass diesem Unternehmen gemäss dem Passus „Unzuverlässigkeit mit unseriösen kfm. Praktiken “ beim zuständigen Gewerbeamt die Zulassung widerrufen wird !</p><p>* Eine entsprechende Anzeige werde ich in den nächsten Tagen beim zuständigen Gewerbe-Aufsichtsamt,</p><p>56068 Koblenz,</p><p>Telefax-0261-120-2200</p><p>machen.</p><p>Betreff: Fa. 1&1, HRB Montabaur 6484, e-mail an die Gemeinde, [Sitz von 1&1], ebenfalls Beschwerde an das Gewerbeamt: <a href="mailto:info@montabaur.de">info@montabaur.de</a>, Telefax (Rathaus) 02602-126-150] .</p><p>Für die Internet – User: Zuständig für Beschwerden über unseriöse kfm. Gebahren ist: Gewerbeaufsichtsamt 56068 Koblenz, Tel-0261-120-302+ Telefax:0261-120-2200+</p><p>4) Bezüglich der AGB verweise ich darauf, dass Terms, die weder vom BGB, noch der gängigen Rechtssprechung gedeckt sind, gegenstandslos sind; hier ist insbesondere Ihre späte Ausrede tangiert, in den AGB stünde, per Telefax könne nicht gekündigt werden; dies hat mir 1&1 allerdings- wohl aus taktischen Gründen, erst viele Wochen nach meiner “Fax-Kündigung“ mitgeteilt;</p><p>Des weiteren ist die 1&1 AG aufgefordert, die Hauptforderung bei der Inkasso-Fa. BID klar zu deklarieren, d.h., für was genau ihr Auftraggeber (1& 1 AG) diese 29,09 Euro erhebt !</p><p>Sie schreiben, für eine “Dienstleistung vom 15.2.XX- 15.3.XX“;</p><p>Jedoch: der Vertrag hat am 5.2.09 geendet!</p><p>Die “DSL- Leitung“ mit DSL- Signalen ist seit dem Vertragsende, dem 5.2.XXXX aufgrund meiner vehementen Verfügung abgeschaltet worden; der Vertrag hatte am 6.2.XXXX begonnen.</p><p>Gezeichnet: Mustermann</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="1&1Geprellter, post: 33503"] [b]AW: 1&1 Kündigung wegen Null Kulanz und purer Abzocke[/b] Für die, die sich mit Schreiben schwer tun: Real-Beispiel für Internet –User: 5. Mai XXXX Zuständig : Für die Internet – User: Zuständig für Beschwerden über unseriöse kfm. Gebahren ist: Gewerbeaufsichts amt 56068 Koblenz, Tel-0261-120-302+ Telefax:0261-120-2200+ [Man kennt dort die Fa. "sehr gut", obgleich ja dort ein paar tausend verwaltet werden !!!] Des weiteren empfehle ich, Eure Fälle an die Medien zu geben, in Bayern z.B. die Sendung „Zündfunk“- usw.; An B I D AG Bayer. Inkasso-Dienst [u.a. für 1&1 AG]Per Telefax an -09561- 8060-803 Postfach 1341 Weichengereuth 26 94403 Coburg 96450 Coburg Betrifft: Inkasso-Nr.: …………….. 1&1 Kd-Nr. ……………. Ihr Forderung im Betrage von 84,47 Euro im Auftrage der 1&1 AG Hauptforderung: 29, 09 Euro Gesamtforderung: 84,47 Euro W I D E R S P R U C H Zu obiger Forderung teile ich Ihnen mit, dass ich dieser widerspreche- ebenso, wie Ihrem Auftraggeber, der 1&1 AG; Das Delegieren der 1&1 AG an ein Inkassobüro ist völlig überflüssig; ich habe Ihrem Auftraggeber (1&1 AG) klipp und klar gesagt, dass solche Spielchen, “..für eine Kündigung muss primär ein Formblatt von 1&1..“ und “….ein Zusatzformular von 1&1 ausgefüllt werden“ bei mir nicht verfängt; In der gesamten BRD sind formlose Kündigungen und dazu per Telefax rechtsverbindlich – in dieser KAtegorie- nur bei 1&1 plötzlich nicht ! Eine Verhandlung dieses Streitfalles erfolgt von mir erst recht nicht über ein Inkassobüro! Ich führe den Streit nur mit 1&1 und zwar notfalls bei Gericht weiter und nicht mit Ihnen, dem BID ! Grund des Streites: Die Forderung Ihres Auftraggebers, der 1& 1 AG, ist unberechtigt, denn: Es wurde rechtzeitig, d.h. am 1) 24.Nov.XXXX der Vertrag per Telefax gekündigt zum 5.2.XXXX. Die 2 Monatsfrist wurde eingehalten; 2) 16.12.XX wurde zusätzlich per Einschreiben gekündigt; Der Vertrag wurde also zweimal gekündigt (Per Telefax und per Einschreiben) ; 3) Bezüglich des Nichtgeltenlassens einer Kündigung per Telefax wird auf die gängige Rechtssprechung der letzten 10 Jahre verwiesen, wonach Telefaxe genügend grafische Validität beinhalten für Kündigungen in dieser Kategorie; Die “Sorge“, ein Unbefugter könnte missbräuchlich – entgegen dem Sinne des Vertragspartners, hier also entgegen meinem Sinne- per Telefax kündigen, ist derart absurd, dass diese zu verwerfen ist. Sie ist von der Fa. 1&1 an den sprichwörtlichen Haaren herbei gezogen. Hier geht es offenbar ausschliesslich um den Versuch, eine Kündigung mit formalistischen Spitzfindigkeiten zu vereiteln, um Kunden noch länger abzuzocken; Die gleiche Erfahrung nebst anderen unseriösen kfm. Praktiken, haben offenbar hunderte Kunden mit 1&1 gemacht, wie ich es inzwischen aus Beschwerden im Internet nachlesen konnte; Diese (Bisher ca. 74 ähnliche Fälle gefunden) werde ich dem Gericht als Zeugen aufbieten! Es wird Zeit, dass diesem Unternehmen gemäss dem Passus „Unzuverlässigkeit mit unseriösen kfm. Praktiken “ beim zuständigen Gewerbeamt die Zulassung widerrufen wird ! * Eine entsprechende Anzeige werde ich in den nächsten Tagen beim zuständigen Gewerbe-Aufsichtsamt, 56068 Koblenz, Telefax-0261-120-2200 machen. Betreff: Fa. 1&1, HRB Montabaur 6484, e-mail an die Gemeinde, [Sitz von 1&1], ebenfalls Beschwerde an das Gewerbeamt: [email]info@montabaur.de[/email], Telefax (Rathaus) 02602-126-150] . Für die Internet – User: Zuständig für Beschwerden über unseriöse kfm. Gebahren ist: Gewerbeaufsichtsamt 56068 Koblenz, Tel-0261-120-302+ Telefax:0261-120-2200+ 4) Bezüglich der AGB verweise ich darauf, dass Terms, die weder vom BGB, noch der gängigen Rechtssprechung gedeckt sind, gegenstandslos sind; hier ist insbesondere Ihre späte Ausrede tangiert, in den AGB stünde, per Telefax könne nicht gekündigt werden; dies hat mir 1&1 allerdings- wohl aus taktischen Gründen, erst viele Wochen nach meiner “Fax-Kündigung“ mitgeteilt; Des weiteren ist die 1&1 AG aufgefordert, die Hauptforderung bei der Inkasso-Fa. BID klar zu deklarieren, d.h., für was genau ihr Auftraggeber (1& 1 AG) diese 29,09 Euro erhebt ! Sie schreiben, für eine “Dienstleistung vom 15.2.XX- 15.3.XX“; Jedoch: der Vertrag hat am 5.2.09 geendet! Die “DSL- Leitung“ mit DSL- Signalen ist seit dem Vertragsende, dem 5.2.XXXX aufgrund meiner vehementen Verfügung abgeschaltet worden; der Vertrag hatte am 6.2.XXXX begonnen. Gezeichnet: Mustermann [/QUOTE]
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