Ärger mit der Erbschaft

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Anonymous

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Das Testament und der Erbvertrag sind der letzte Wille eines Verstorbenen . Wirklich schlimm ist es , wenn diese Wünsche falsch erfüllt werden, weil das Papier fehlerhaft verfasst war , undeutlich , widersprüchlich oder sogar unwirksam ist .
In 90 Prozent aller Testamente soll das der Fall sein. Es hat sich gezeigt , dass das Erbrecht eine Materie ist , die die Menschen doch bewegt . z. b. die Gesetzliche Erfolge : In dem Falle wenn keine Verfügung von Todes wegen existiert oder die errichtete unwirksam ist , erben neben dem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner die Verwandten , also zunächst die Kinder - auch Adoptivkinder - . Falls ein Kind oder die Kinder verstorben sind oder die Erbschaft ausschlagen , erben deren Kinder den Anteil zu gleichen Teilen. Falls es keine Nachkommen des Verstorbenen gibt , erben die Eltern und / oder deren Abkömmlinge - etwa Geschwister . Gibt es auch diese nicht , können die Grosseltern und deren Abkömmlinge zum Zuge kommen , also auch weit entfernte Cousins .
Auch ein selbstverfasstes Testament kann oft zu unerwünschten Ergebnissen führen . Wenn beispielsweise beim sogenannten
" Berliner Testament " die Partner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen . Wenn beide Elternteile verstorben sind , sind die Kinder die Schlusserben . Stirbt ein Ehepartner vorher , kann das Testament nicht mehr geändert werden . Hier hilft nur eine gute fachliche ,professionelle Beratung um auch möglicherweise Streit in der Familie finanzielle Verluste oder der Zugriff von Gläubigern auf das Familienvermögen verhindert wird .
 
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Anonymous

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Was Österreich betrifft kann ich da was beisteuern:

Beispiel für ein gültiges eigenhändiges Testament:

Ich, Hermann Huber, geboren am 2. Mai 1943, Angestellter, 1010 Wien, Gonzagagasse 4/6,
setze meine Ehegattin, Maria Huber, geboren am 4. März 1947, Friseurin, zu meiner
Universalerbin ein. Meinen Puch-Roller, Baujahr 1954, vermache ich meinem Freund, Johann
Weber, 1010 Wien, Kärntner Ring 4.
Dies habe ich eigenhändig geschrieben und unterschrieben.
Wien, am 3. April 1999,
Hermann Huber
 
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Und was ist, mein lieber Gerardo, wenn Herr und Frau Huber bei einem Autounfall, Flugzeugabsturz etc. gemeinsam den Löffel abgeben? Man sollte in jedem Testament Ersatzerben angeben!
 
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Am besten ist es bei einem Notar ein Testament mit Erbfolgeregelung erstellen zu lassen.
Dies gilt nach neuem EU-Recht in der gesamten EU.
 
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Damit wäre ich vorsichtig! Wenn ein Testament für alle Güter - also z.B. auch die in Spanien - gemacht wird, müssen die Erben doppelt Erbschaftssteuern zahlen. Früher bekam man sein Geld in Deutschland zurück, wenn man beweisen konnte, dass in Spanien bereits Steuern bezahlt wurden. Das ist nicht mehr der Fall. Doppelt zahlen ist die Devise.
Also um ganz sicher zu gehen:
Ein notarielles Testament in Spanien für die dortigen Güter (kostet um die 100 Euro) und ein anderes in Deutschland oder wo auch immer, für das dortige Eigentum.
 
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