Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema, schützt Musikurheber im deutsche Bundesgebiet. Ferner ist dies im Bundesgesetzbuch §22 Rechtskräftig.
Jegliche Aufführung, Vervielfätigung, Streaming, Anbieten, Versenden sowie hochladen von Musik...