Wohnung beantragen

Liberty_Keller

Neuer Benutzer
Hallo ihr Lieben!

ich hoffe das ich das Thema hier richtig gestellt habe :)

Kurz zu meiner Situation:

Ich bin 23 Jahre alt, wohne noch Zuhause bei meiner Mutter und bin zur Zeit leider arbeitssuchend seit Februar 2009.
arbeitssuchend habe ich mich auch schon gemeldet.

Meine frage ist folgende:

Wir leben in einer Eigentumswohnung, die meine Mutter zum 1.11.2010 verkauft hat (Kaufvertrag liegt mir vor).
Sie ist aber nicht in der Lage mich mit in ihre neue Wohnung zu nehmen, auch finanziell. Da ich erst heute erfahren habe, dass ich sozusagen zum 1.11. keine Wohnung mehr habe, ist meine Frage, ob ich Anspruch auf eine eigene Wohnung habe.

Meine Mutter hat mir auch ihre Gehaltsabrechnungen und eine Auflistuing ihrer Ausgaben kopiert. Fakt ist, dass sie mich nicht mitnehmen will/kann.:no:

Da ich unter 25 bin, ist es mit bewusst, dass meine Eltern für mich sorgen müssten. Bei meiner Mutter geht es auf keinen Fall und meine Vater kenne ich nicht.

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen..

Ganz lieben Gruß
 

bokos

Aktives Mitglied
Um diese Frage zu 100% beantworten zu können, mußt du zum Amt gehen und dort nachfragen.

Denn grundsätzlich hat man bis 25 kein anspruch auf eine eigene Wohnung auf kosten des Amtes. Aber wenn es deinen Eltern bzw in deinem Fall deine Mutter, nicht zumutbar ist, dich in ihrer Wohnung unter zubringen, dann gibt es Ausnahmen.




edit: wenn es die erste eigene Wohnung ist, dann muss das Amt dir auch die Grundausstattung bezahlen.
 

Liberty_Keller

Neuer Benutzer
Habs heute nicht mehr geschafft =(

Aber Montag morgen stehe ich punkt 8 Uhr vor den Toren der Arge ;)

Wird eine verdammt knappe Geschichte, aber ich hoffe, die können mir in so kurzer Zeit helfen :confused:

Lieben Gruß
 
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