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Rentner wehrt Euch! Widerspruch für Rentenbescheid
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<blockquote data-quote="Kökse" data-source="post: 9943" data-attributes="member: 529"><p style="text-align: center">Rentner wehrt Euch!</p> <p style="text-align: center"></p><p>Innerhalb 4 Wochen nach Erhalt des Rentenbescheides für die Rente ab 1. Juli 2013 kann jeder Rentner, Widerspruch beim Deutschen Rentenversicherung Bund erheben.</p><p></p><p>Das ist ganz einfach und kann so aussehen:</p><p></p><p></p><p>Absender …….</p><p></p><p>An</p><p>Deutsche Rentenversicherung Bund</p><p></p><p>10704 Berlin</p><p> </p><p> Datum ……..</p><p></p><p><strong>Versicherungs-Nr.</strong> …………….</p><p></p><p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p><p></p><p>hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Bescheid vom …….</p><p></p><p>Begründung:</p><p></p><p>Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3.10.1990 wurde die <u>Einheit</u> Deutschlands beschlossen.</p><p></p><p>Dieses Bestreben sollte nun auch Grundlage zur Berechnung der Rentenerhöhung für beide Teile Deutschlands, Ost und West, als einheitliche prozentuale Erhöhung gelten. Es ist sehr erfreulich, dass sich das Lohnniveau im Osten so gut erholt hat, dass sich daraus eine Rentenerhöhung für den Osten von 3.29 % ergibt, wogegen dass Lohnniveau im Westen so weit abgesunken ist, dass sich hier nur eine Rentenerhöhung von 0,25 % ergibt. Gerechterweise und im Sinne der <u>Einheit</u> sollten die beiden Faktoren zusammenaddiert werden. Das würde dann einen Schnitt von 1,77% Rentenanpassung für Ost und West, d. h.</p><p>Gesamtdeutschland ergeben; denn die Regel, dass die Rentenanpassung im Osten nicht unter dem Prozentsatz des Westen liegen darf, muss gerechterweise auch für den Westen gelten, damit die Grundlage zu einem gerechten Ausgleich geschaffen ist, der dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit entspricht.</p><p></p><p>Ich bitte um Neuberechnung meines Rentenbescheides.</p><p></p><p>Mit freundlichen Grüßen</p><p></p><p></p><p></p><p><strong>Zur Information:</strong> die <strong>Pensionen</strong> werden mit <strong><u>1,8 %</u></strong> angepasst.</p><p></p><p>Wenn der größte Teil der Rentner diesem Aufruf folgen, wird den Verantwortlichen gezeigt, dass die Rentner im Westen mit der Berechnung nicht einverstanden sind; denn sonst entsteht der Eindruck, dass sie damit zufrieden sind.</p><p></p><p>Falls der Widerspruch abgelehnt wird, kann Klage beim Sozialgericht eingereicht werden – auch dies ist ein einfacher Weg, der kostenlos ist und keinen Rechtsbeistand erfordert.</p><p></p><p>Machen Sie mit, dann hat die Rentenanstalt und später das Sozialgericht eine Menge Post zu bearbeiten und gemeinsam haben wir möglicherweise dann auch Erfolg!</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Kökse, post: 9943, member: 529"] [CENTER]Rentner wehrt Euch![/CENTER] [CENTER] [/CENTER] Innerhalb 4 Wochen nach Erhalt des Rentenbescheides für die Rente ab 1. Juli 2013 kann jeder Rentner, Widerspruch beim Deutschen Rentenversicherung Bund erheben. Das ist ganz einfach und kann so aussehen: Absender ……. An Deutsche Rentenversicherung Bund 10704 Berlin Datum …….. [B]Versicherungs-Nr.[/B] ……………. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Bescheid vom ……. Begründung: Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3.10.1990 wurde die [U]Einheit[/U] Deutschlands beschlossen. Dieses Bestreben sollte nun auch Grundlage zur Berechnung der Rentenerhöhung für beide Teile Deutschlands, Ost und West, als einheitliche prozentuale Erhöhung gelten. Es ist sehr erfreulich, dass sich das Lohnniveau im Osten so gut erholt hat, dass sich daraus eine Rentenerhöhung für den Osten von 3.29 % ergibt, wogegen dass Lohnniveau im Westen so weit abgesunken ist, dass sich hier nur eine Rentenerhöhung von 0,25 % ergibt. Gerechterweise und im Sinne der [U]Einheit[/U] sollten die beiden Faktoren zusammenaddiert werden. Das würde dann einen Schnitt von 1,77% Rentenanpassung für Ost und West, d. h. Gesamtdeutschland ergeben; denn die Regel, dass die Rentenanpassung im Osten nicht unter dem Prozentsatz des Westen liegen darf, muss gerechterweise auch für den Westen gelten, damit die Grundlage zu einem gerechten Ausgleich geschaffen ist, der dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit entspricht. Ich bitte um Neuberechnung meines Rentenbescheides. Mit freundlichen Grüßen [B]Zur Information:[/B] die [B]Pensionen[/B] werden mit [B][U]1,8 %[/U][/B] angepasst. Wenn der größte Teil der Rentner diesem Aufruf folgen, wird den Verantwortlichen gezeigt, dass die Rentner im Westen mit der Berechnung nicht einverstanden sind; denn sonst entsteht der Eindruck, dass sie damit zufrieden sind. Falls der Widerspruch abgelehnt wird, kann Klage beim Sozialgericht eingereicht werden – auch dies ist ein einfacher Weg, der kostenlos ist und keinen Rechtsbeistand erfordert. Machen Sie mit, dann hat die Rentenanstalt und später das Sozialgericht eine Menge Post zu bearbeiten und gemeinsam haben wir möglicherweise dann auch Erfolg! [/QUOTE]
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