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<blockquote data-quote="The crow" data-source="post: 75353" data-attributes="member: 2258"><p>Hallo Kimbo,</p><p>leider habe ich das KJHG nicht mehr ganz so im Kopf, aber so ohne weiteres kann die Mutter deine Freundin nicht in ein Heim schicken, da sie 17 Jahre alt. Ab einem gewissen Alter muss das Kind gefragt werden, wo es denn ganz gerne bleiben möchte. Geklärt werden müsste halt wer für die anfallenden Kosten aufkommt. Ich würde an Stelle von deiner Freundin zum Jugendamt gehen und einen sofortigen Antrag auf Unterhaltskosten stellen, da sie ja nun ersteinmal notgedrungen bei euch einziehen mußte. Außerdem soll das Jugendamt die Fahrtkosten für die Schule übernehmen, da sie ja eine Schulpflicht zu erfüllen hat. Es ist jedoch ganz dringend notwendig, dass sie sich bei ihrer Schule meldet und sie Situation erklärt. Es ist halt so, dass sich beiden Jugenämter über die Zuständigkeit streiten werden, da mussie halt einwenig prenetrat auftreten, dass sie erst einmal einen Vorschuß benötigt und das Jugendamt für sie die erste Anlaufstelle ist. Ich wünsche euch beiden viel Glück und einem langen Atem.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="The crow, post: 75353, member: 2258"] Hallo Kimbo, leider habe ich das KJHG nicht mehr ganz so im Kopf, aber so ohne weiteres kann die Mutter deine Freundin nicht in ein Heim schicken, da sie 17 Jahre alt. Ab einem gewissen Alter muss das Kind gefragt werden, wo es denn ganz gerne bleiben möchte. Geklärt werden müsste halt wer für die anfallenden Kosten aufkommt. Ich würde an Stelle von deiner Freundin zum Jugendamt gehen und einen sofortigen Antrag auf Unterhaltskosten stellen, da sie ja nun ersteinmal notgedrungen bei euch einziehen mußte. Außerdem soll das Jugendamt die Fahrtkosten für die Schule übernehmen, da sie ja eine Schulpflicht zu erfüllen hat. Es ist jedoch ganz dringend notwendig, dass sie sich bei ihrer Schule meldet und sie Situation erklärt. Es ist halt so, dass sich beiden Jugenämter über die Zuständigkeit streiten werden, da mussie halt einwenig prenetrat auftreten, dass sie erst einmal einen Vorschuß benötigt und das Jugendamt für sie die erste Anlaufstelle ist. Ich wünsche euch beiden viel Glück und einem langen Atem. [/QUOTE]
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