Einkünfte nach § 3 Nr. 26 EStG (Steuerbefreiung)

Bocadilli

Benutzer
Hallo,


ich habe im Jahr 2011 eine Vergütung für die Tätigkeit als Lehrbeauftragte einer Fachhochschule erhalten.

Diese Tätigkeit habe ich neben meinem Hauptberuf ausgeübt. Fachlich bezog sich diese Tätigkeit zwar auf meinen Hauptberuf, jedoch war diese Tätigkeit nicht Teil meines Hauptberufes. Sie wurde vielmehr nebenberuflich in Form einer genehmigten Nebentätigkeit außerhalb meiner eigentlichen Dienstzeit aufgrund gesonderter Aufträge erbracht. Da diese Unterrichtstätigkeit in die Dienstzeit meines Hauptberufes fiel, musste die aufgewendete Zeit vor- oder nachgearbeitet werden.


Die Lehrtätigkeit konnte ich mir während der Ausübung meiner eigentlichen Dienstzeit (Hauptberuf) zeitlich frei einteilen und konnte - trotz vorgegebenen Lehrplans - den Ablauf des Unterrichts frei gestalten.


Handelt es sich bei der Vergütung um Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder nichtselbständiger Arbeit?



Stehe jetzt vor der Frage, ob ich diese Einkünfte in der Anlage N unter Zeile 26 anführe oder in der Anlage S unter Zeile 36.



Von der Fachhochschule habe ich den Hinweis bekommen, dass ich mich hinsichtlich dieser Einkünfte nach § 3 Nr. 26 EStG befreien lassen kann, zumal meine Einkünfte auch unter der "Übungsleiterpauschale" von 2.100 € liegen.


Betrifft die Zeile 26 in der Anlage N überhaupt Fälle nach § 3 Nr. 26 EStG?

Muss ich zunächst gar die Befreiung bei meinem Finanzamt beantragen? Gibt es hierfür Formulare (ich habe im Internet gesehen, dass das Bundesland Bayern hierfür Formulare zur Verfügung stellt). Oder hätte ich eine solche Befreiung im Voraus beantragen müssen (was ja eigentlich unlogisch wäre, da ich ja nicht im Voraus wissen kann, was ich verdienen werde)?



Reicht es gar aus, dass ich hinsichtlich dieser Einkünfte gar keine Anlage ausfülle und einfach die Bescheinigung über die Höhe der Vergütung meiner Steuererklärung beifüge?

Oder muss ich diese Einkünfte erst gar nicht bei der Steuererklärung angeben, da ich weitere dieser Art im Veranlagungsjahr 2011 nicht hatte und sowieso unter dem Freibetrag lag?


Fragen über Fragen...


Wäre super lieb, wenn mir jemand weiter helfen kann!


Danke!
 

Wolle

Bekanntes Mitglied
AW: Einkünfte nach § 3 Nr. 26 EStG (Steuerbefreiung)

Tja - da kann ich dir leider auch nicht helfen.
Mit dem Finanzamt und ähnlichen Beelzebuben kenn ich mich nicht so aus.
Würde an deiner Stelle nix angeben, dann kann dir auch nix abgezogen werden.

Willkommen im Keller :hallo:
Wolle
 
G

Gast462

Guest
AW: Einkünfte nach § 3 Nr. 26 EStG (Steuerbefreiung)

Ich habe mal gegoogelt, da gibt es einige Seiten.

Hier mal eine davon:

Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG « Nonprofitrecht Weblog


und hier einer, der über Formulare usw. aufklärt:
Nebentätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG: Was Sie zur Steuervergünstigung wissen sollten


LG, Miranda
 
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