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Rechte, Gesetzte + Justiz
Änderung des Telekommunikationsgesetz für Bestandsdaten
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<blockquote data-quote="Joaquin" data-source="post: 133848" data-attributes="member: 1"><p>Seit heute, tritt eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, welches besonders die umstrittene Weitergabe von Bestandsdaten betrifft.</p><p></p><p>Telekommunikation heißt heute nicht nur Telefonie, sondern betrifft auch das Internet und somit hat das Gesetz auch weitreichende Folgen für nahezu jeden von uns. Zu den Bestantsdaten gehören demnach auch der Name und die Adresse des Anschlussinhabers, nebst persönliche Kennzahlen (PINs), Passwörter und dynamische IP-Adressen. Also alles wodurch man einen Benutzer eindeutig im Netz identifizieren kann und womit man theoretisch auch sich in seine Konten begeben oder gar selbst als diesen Nutzer ausgeben kann.</p><p></p><p>Bei der Bestandsdatenauskunft muss "noch" Staatsanwälte die Datenauskunft vor Gericht beantragen, welche dann ein Richter, diese genehmigen muss. Wer dann davon betroffen ist, muss nach der Neuregelung darüber informiert werden, wenn seine PIN weiter gegeben wurde.</p><p></p><p>Zuvor hatte die Regierung vorgesehen, dass nur ein einfacher, polizeilicher Verdacht ausreichen sollte, um die Daten dann den Ermittlungsbehörden wie der Polizei, weiter zu geben. Dagegen hatte aber der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer erfolgreich geklagt. Auch diesmal will die Piratenpartei eine Verfassungsbeschwerde einlegen, denn die neue Regelung hat schon für so einigen Unmut im Netz geführt.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Joaquin, post: 133848, member: 1"] Seit heute, tritt eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, welches besonders die umstrittene Weitergabe von Bestandsdaten betrifft. Telekommunikation heißt heute nicht nur Telefonie, sondern betrifft auch das Internet und somit hat das Gesetz auch weitreichende Folgen für nahezu jeden von uns. Zu den Bestantsdaten gehören demnach auch der Name und die Adresse des Anschlussinhabers, nebst persönliche Kennzahlen (PINs), Passwörter und dynamische IP-Adressen. Also alles wodurch man einen Benutzer eindeutig im Netz identifizieren kann und womit man theoretisch auch sich in seine Konten begeben oder gar selbst als diesen Nutzer ausgeben kann. Bei der Bestandsdatenauskunft muss "noch" Staatsanwälte die Datenauskunft vor Gericht beantragen, welche dann ein Richter, diese genehmigen muss. Wer dann davon betroffen ist, muss nach der Neuregelung darüber informiert werden, wenn seine PIN weiter gegeben wurde. Zuvor hatte die Regierung vorgesehen, dass nur ein einfacher, polizeilicher Verdacht ausreichen sollte, um die Daten dann den Ermittlungsbehörden wie der Polizei, weiter zu geben. Dagegen hatte aber der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer erfolgreich geklagt. Auch diesmal will die Piratenpartei eine Verfassungsbeschwerde einlegen, denn die neue Regelung hat schon für so einigen Unmut im Netz geführt. [/QUOTE]
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