Auch wenn ein Fahrzeug als Vorführwagen mit einer Tageszulassung "nur" eine Tagesleistung von 35 Kilometer erbracht hat, gilt es als Gebrauchtfahrzeug, da es nicht mehr die Kriterien eines Neufahrzeuges erfüllt, so das Landgericht Bremen.
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Auch wenn ein Fahrzeug als Vorführwagen mit einer Tageszulassung "nur" eine Tagesleistung von 35 Kilometer erbracht hat, gilt es als Gebrauchtfahrzeug, da es nicht mehr die Kriterien eines Neufahrzeuges erfüllt, so das Landgericht Bremen.
Ist natürlich übel, eine Probefahrt und schon ist der Neuwagenbonus hin![]()
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